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Altersvorsorgedepot für Selbstständige: Erstmals staatliche Zulagen für Freiberufler und Gewerbetreibende

Altersvorsorgedepot für Selbstständige: Wer ab 2027 neu förderberechtigt ist, welche Voraussetzungen gelten und wie es sich von der Rürup-Rente unterscheidet.

Aktualisiert am 6 Min. Lesezeit Redaktion AV-Depot.de
Kurz gesagtAb 2027 können erstmals auch Selbstständige mit Gewerbe- oder freiberuflichen Einkünften sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke das geförderte Altersvorsorgedepot nutzen. Sie bekommen dieselben Zulagen wie Arbeitnehmer, also bis zu 540 € Grundzulage im Jahr plus Kinderzulage.
Inhalt
  1. Was ist neu für Selbstständige?
  2. Wer genau ist förderberechtigt?
  3. Wie viel Förderung bekommst du?
  4. Vorteile für Selbstständige
  5. Grenzen, die du kennen solltest
  6. Altersvorsorgedepot oder Rürup-Rente?
  7. Mögliche Bausteine deiner Vorsorge
  8. So gehst du vor
  9. Fazit

Ja, als Selbstständiger kannst du ab dem 1. Januar 2027 das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot nutzen. Neu förderberechtigt sind Selbstständige mit Gewerbe- oder freiberuflichen Einkünften sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Du bekommst dieselben Zulagen wie Arbeitnehmer: bis zu 540 € Grundzulage im Jahr, dazu Kinderzulage und gegebenenfalls einen Steuervorteil.

Das ist eine echte Neuerung. Bei Riester waren die meisten Selbstständigen außen vor, und selbst der Gesetzentwurf zur Reform sah sie zunächst nicht als förderberechtigt vor. Erst im finalen Gesetz wurden sie aufgenommen. Stand: November 2026.

Was ist neu für Selbstständige?

Bisher war die geförderte private Altersvorsorge vor allem an die gesetzliche Rentenversicherung gekoppelt. Wer nicht pflichtversichert war, bekam in der Regel keine Riester-Zulagen. Für viele Selbstständige blieb deshalb vor allem die Rürup-Rente als steuerlich geförderte Vorsorge.

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz ändert sich das. Das finale Gesetz, beschlossen vom Bundestag am 27. März 2026 und gebilligt vom Bundesrat am 8. Mai 2026, ist an mehreren Stellen großzügiger als der Entwurf. Dazu gehört die Öffnung für Selbstständige.

Wer genau ist förderberechtigt?

Unmittelbar förderberechtigt sind ab 2027 unter anderem:

  • Selbstständige mit Gewerbe- oder freiberuflichen Einkünften: Laut Finanztip müssen sie unter 67 Jahre alt sein und eine Steuererklärung abgeben.
  • Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke: etwa Angehörige von Kammerberufen mit eigenem Versorgungswerk.
  • Rentenversicherungspflichtige Selbstständige: Wer etwa über die Künstlersozialkasse versichert oder als Landwirt abgesichert ist, war schon bisher förderberechtigt und bleibt es.

Gut zu wissen: Einzelheiten, etwa wie die Förderberechtigung im Antrag nachgewiesen wird, können sich in der Praxis noch konkretisieren. Frag bei deinem Anbieter nach und kläre steuerliche Detailfragen im Zweifel mit deiner Steuerberatung.

Ist dein Ehepartner selbst nicht förderberechtigt, kann er unter Umständen mittelbar gefördert werden. Wie das funktioniert, erklärt der Ratgeber Mittelbare Förderung für Ehepartner.

Wie viel Förderung bekommst du?

Für Selbstständige gelten dieselben Regeln wie für alle anderen Förderberechtigten. Die Grundzulage ist einkommensunabhängig: 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 % auf Beiträge von 360,01 € bis 1.800 €.

Monatlicher Beitrag Jahresbeitrag Grundzulage
10 € 120 € 60 €
50 € 600 € 240 €
100 € 1.200 € 390 €
150 € 1.800 € 540 €
200 € 2.400 € 540 €

Dazu kommen bis zu 300 € Kinderzulage je kindergeldberechtigtem Kind und für unter 25-Jährige einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus. Deine persönliche Zulage kannst du mit dem Zulagenrechner ermitteln.

Beispiel: Freiberuflerin mit einem Kind

Nina ist selbstständige Grafikdesignerin und hat ein kindergeldberechtigtes Kind. Sie zahlt 100 € im Monat ein, also 1.200 € im Jahr. Dafür bekommt sie 390 € Grundzulage und 300 € Kinderzulage, zusammen 690 € im Jahr.

Würde sie auf 150 € im Monat erhöhen, stiege die Grundzulage auf 540 €, insgesamt bekäme sie dann 840 € Zulagen. In einem umsatzschwachen Jahr könnte sie den Beitrag auch auf 25 € im Monat senken und erhielte immer noch 150 € Grundzulage plus 300 € Kinderzulage. Wie flexibel du Beiträge anpassen kannst, hängt vom Vertrag ab.

Steuervorteil über die Günstigerprüfung

Gerade für Selbstständige mit gutem Einkommen ist der Sonderausgabenabzug interessant. Eigenbeiträge bis 1.800 € zuzüglich Zulagen kannst du in der Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt prüft dann, ob die Steuerersparnis höher ist als die Zulage. Ist das der Fall, bekommst du die Differenz zusätzlich.

Wie das genau funktioniert und was später bei der Auszahlung steuerlich gilt, liest du im Ratgeber Altersvorsorgedepot und Steuern.

Vorteile für Selbstständige

Das Altersvorsorgedepot passt in mehreren Punkten gut zu einer selbstständigen Tätigkeit:

  • Kleine Mindestbeiträge: Schon ab 120 € im Jahr gibt es eine Zulage. Das hilft in Jahren mit schwachem Umsatz.
  • Spielraum nach oben: Du kannst bis zu 6.840 € im Jahr je Vertrag einzahlen, davon sind 1.800 € gefördert und bis zu 5.040 € ungefördert.
  • Steuerfreie Ansparphase: Erträge im Depot werden während der Ansparphase nicht besteuert, eine Vorabpauschale fällt nicht an.
  • Wechselmöglichkeit: Du kannst den Anbieter in der Ansparphase jederzeit wechseln.
  • Wohneigentum: Eine Entnahme für selbst genutztes Wohneigentum bleibt grundsätzlich möglich, sofern der Anbieter das nicht ausschließt.

Grenzen, die du kennen solltest

Das Altersvorsorgedepot ist kein Ersatz für eine umfassende Altersvorsorge. Der geförderte Rahmen von 1.800 € im Jahr ist überschaubar. Wer keine gesetzliche Rente aufbaut, wird damit allein in der Regel keine ausreichende Absicherung erreichen.

Außerdem ist das Geld bis zum Rentenbeginn gebunden. Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65, spätestens mit 70. Kommst du vorher an das Geld, etwa in einer finanziellen Krise, ist das eine schädliche Verwendung: Zulagen und Steuervorteile musst du dann zurückzahlen.

Achtung: Gerade bei schwankendem Einkommen ist eine Rücklage außerhalb des Altersvorsorgedepots wichtig. Zahle nur ein, was du bis zur Rente sicher entbehren kannst.

Altersvorsorgedepot oder Rürup-Rente?

Viele Selbstständige kennen die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt. Beide Wege sind staatlich gefördert, funktionieren aber unterschiedlich. Der folgende Vergleich ist bewusst vereinfacht und qualitativ.

Altersvorsorgedepot Rürup-Rente
Art der Förderung Zulagen plus Sonderausgabenabzug mit Günstigerprüfung vor allem steuerlicher Abzug der Beiträge
Geförderter Rahmen begrenzt auf 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr deutlich größerer Rahmen
Vorteil bei geringem Einkommen hoch durch einkommensunabhängige Zulagen eher gering, weil sie über die Steuer wirkt
Auszahlung Auszahlplan bis mindestens 85 oder Leibrente, bis 30 % als Kapital grundsätzlich nur als lebenslange Rente
Flexibilität Anbieterwechsel jederzeit in der Ansparphase in der Regel stark eingeschränkt

Vereinfacht gesagt: Das Altersvorsorgedepot kann sich besonders für kleinere und mittlere Beiträge lohnen, weil die Zulagen dort stark wirken. Die Rürup-Rente spielt ihre Stärken eher bei hohen Einkommen und hohen Beiträgen aus.

Beides schließt sich nicht aus. Ob und wie du die Bausteine kombinierst, hängt von deinem Einkommen, deinem Steuersatz und deiner übrigen Absicherung ab. Hier kann eine unabhängige Beratung sinnvoll sein.

Mögliche Bausteine deiner Vorsorge

Für Selbstständige ist Altersvorsorge oft ein Mix aus mehreren Elementen. Das Altersvorsorgedepot kann einer davon sein. Zusätzlich kommen etwa ein Versorgungswerk, eine Rürup-Rente oder ein freier ETF-Sparplan infrage.

Wie sich gefördertes Depot und freier Sparplan unterscheiden, zeigt der Ratgeber Altersvorsorgedepot vs. ETF-Sparplan. Eine Faustregel dort: Bis 150 € im Monat lohnt die volle Förderung, darüber bietet ein freier Sparplan mehr Flexibilität. Mit dem Vergleichsrechner kannst du beide Varianten gegenüberstellen.

So gehst du vor

  1. Förderberechtigung prüfen: Hast du Gewerbe- oder freiberufliche Einkünfte oder bist du Pflichtmitglied in einem Versorgungswerk?
  2. Beitrag festlegen: Wie viel kannst du dauerhaft entbehren? Mindestens 120 € im Jahr sind nötig.
  3. Produkt wählen: Standarddepot, freies Altersvorsorgedepot oder Garantieprodukt. Details im Ratgeber Standarddepot.
  4. Anbieter vergleichen: Die angekündigten Angebote findest du auf der Seite Anbieter.
  5. Depot eröffnen: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung bietet Altersvorsorgedepot eröffnen.

Die Verbraucherzentrale NRW rät, nicht überstürzt abzuschließen und auf Provisionsberatung zu achten. Vergleiche Angebote deshalb in Ruhe, bevor du dich festlegst.

Fazit

Für Selbstständige ist das Altersvorsorgedepot eine echte Chance: Erstmals gibt es auch für sie direkte staatliche Zulagen. Es ersetzt keine umfassende Altersvorsorge, kann aber ein sinnvoller, flexibel bespielbarer Baustein sein.

Mehr Hintergründe findest du auf der Pillar-Seite, in den FAQ und im Glossar. Wie viel du später monatlich erwarten könntest, kannst du mit dem Rentenrechner abschätzen.

Wie viel Zulage bekommst du?

Grundzulage, Kinderzulage und Steuervorteil in 30 Sekunden ausrechnen.

Zum Zulagenrechner

Häufige Fragen

Bekommen Selbstständige auch die Kinderzulage?

Ja, wenn du förderberechtigt bist und kindergeldberechtigte Kinder hast. Die Kinderzulage beträgt 1 € je Euro Eigenbeitrag, höchstens 300 € je Kind und Jahr.

Muss ich als Selbstständiger eine Steuererklärung abgeben, um gefördert zu werden?

Laut Finanztip gehört die Abgabe einer Steuererklärung zu den Voraussetzungen für die Förderung von Selbstständigen. Für die meisten Selbstständigen ist das ohnehin Pflicht.

Ich bin Ärztin und Mitglied im Versorgungswerk. Kann ich ein Altersvorsorgedepot nutzen?

Ja. Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke gehören ab 2027 neu zu den Förderberechtigten. Das betrifft typischerweise Kammerberufe wie Ärzte, Anwälte oder Architekten.

Was passiert mit meinem Altersvorsorgedepot, wenn ich in eine Festanstellung wechsle?

Der Vertrag läuft einfach weiter. Als rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer bist du ebenfalls förderberechtigt und bekommst die Zulagen weiterhin.

Quellen

  1. Finanztip: Altersvorsorgedepot
  2. Bundestag: Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen
  3. Haufe: Altersvorsorgereformgesetz
  4. BMF: FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand siehe oben.

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