Zielgruppen

Altersvorsorgedepot für Beamte: Förderung, Einwilligung und Ergänzung zur Pension

Altersvorsorgedepot für Beamte: Warum Beamte direkt förderberechtigt sind, was es mit der Einwilligung auf sich hat und wie das Depot die Pension ergänzen kann.

Aktualisiert am 6 Min. Lesezeit Redaktion AV-Depot.de
Kurz gesagtBeamtinnen und Beamte, Richter und Soldaten sind beim Altersvorsorgedepot unmittelbar förderberechtigt und bekommen bis zu 540 € Grundzulage im Jahr plus Kinderzulage. Wie bei Riester ist in der Regel eine Einwilligung nötig, damit die Besoldungsstelle Daten an die Zulagenstelle übermitteln darf.
Inhalt
  1. Beamte sind unmittelbar förderberechtigt
  2. Die Einwilligung zur Datenübermittlung
  3. So viel Förderung bekommst du
  4. Pension plus Altersvorsorgedepot: eine sinnvolle Ergänzung?
  5. Auszahlung: auch bei früherem Ruhestand möglich
  6. Und der Ehepartner?
  7. Worauf Beamte bei der Auswahl achten sollten
  8. Riester-Vertrag als Beamter?
  9. Fazit

Als Beamtin oder Beamter kannst du das Altersvorsorgedepot ab dem 1. Januar 2027 nutzen und bist unmittelbar förderberechtigt. Das gilt ebenso für Richter und Soldaten. Du bekommst bis zu 540 € Grundzulage im Jahr, dazu Kinderzulage und gegebenenfalls einen Steuervorteil. Wichtig ist eine Formalie: Wie bei Riester ist in der Regel eine Einwilligung zur Datenübermittlung an die Zulagenstelle nötig.

Ob sich das Depot neben der Pension lohnt, hängt von deiner persönlichen Situation ab. In diesem Ratgeber erfährst du, was du wissen musst. Stand: November 2026.

Beamte sind unmittelbar förderberechtigt

Beamte zahlen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Trotzdem gehören sie beim Altersvorsorgedepot zu den unmittelbar Förderberechtigten – genau wie rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Das war schon bei Riester so und bleibt im neuen System erhalten.

Für dich bedeutet das: Du bekommst dieselben Zulagen wie Angestellte, ohne Abstriche. Zu den unmittelbar Förderberechtigten zählen:

  • Beamtinnen und Beamte
  • Richterinnen und Richter
  • Berufs- und Zeitsoldaten

Die Einwilligung zur Datenübermittlung

Bei Arbeitnehmern bekommt die Zulagenstelle die nötigen Daten von der Rentenversicherung. Bei Beamten fehlt diese Verbindung. Damit die Zulagenstelle prüfen kann, ob du förderberechtigt bist, muss deine Besoldungsstelle bestimmte Daten übermitteln dürfen.

Bei Riester war dafür eine schriftliche Einwilligung gegenüber der Besoldungsstelle üblich. Es ist zu erwarten, dass das beim Altersvorsorgedepot in der Regel ähnlich gehandhabt wird. Bei Riester galt eine einmal erteilte Einwilligung bis auf Widerruf auch für die Folgejahre. Wie das Verfahren beim Altersvorsorgedepot im Detail aussieht, solltest du bei deiner Besoldungsstelle erfragen.

Achtung: Ohne Einwilligung kann die Zulagenstelle deine Förderberechtigung womöglich nicht feststellen. Bei Riester führte das dazu, dass Zulagen ausblieben oder zurückgefordert wurden. Frag frühzeitig bei deiner Besoldungsstelle und deinem Anbieter nach, welches Formular du brauchst und bis wann es vorliegen muss.

Wenn du bereits einen Riester-Vertrag mit Einwilligung hast, prüfe trotzdem, ob für das neue Altersvorsorgedepot etwas zusätzlich nötig ist. Verlass dich nicht darauf, dass alte Erklärungen automatisch übernommen werden.

So viel Förderung bekommst du

Die Grundzulage hängt nur von deinem Eigenbeitrag ab, nicht von deiner Besoldung. Auf die ersten 360 € im Jahr gibt es 50 %, auf Beiträge von 360,01 € bis 1.800 € weitere 25 %.

Monatlicher Beitrag Jahresbeitrag Grundzulage
10 € 120 € 60 €
30 € 360 € 180 €
50 € 600 € 240 €
100 € 1.200 € 390 €
150 € 1.800 € 540 €

Hast du Kinder, gibt es für jedes kindergeldberechtigte Kind bis zu 300 € Kinderzulage im Jahr. Wer unter 25 ist, etwa als junger Beamter am Anfang der Laufbahn, bekommt einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus. Deine persönliche Förderung berechnest du mit dem Zulagenrechner.

Beispiel: Beamtin mit zwei Kindern

Julia ist Lehrerin im Beamtenverhältnis und hat zwei kindergeldberechtigte Kinder. So viel Förderung bekäme sie je nach Beitrag:

Monatlicher Beitrag Jahresbeitrag Grundzulage Kinderzulage Zulagen gesamt
25 € 300 € 150 € 600 € 750 €
150 € 1.800 € 540 € 600 € 1.140 €

Schon mit 25 € im Monat erhält sie also mehr Zulagen, als sie selbst einzahlt. Mit 150 € im Monat schöpft sie die volle Förderung aus.

Steuervorteil für höhere Besoldungsgruppen

Eigenbeiträge bis 1.800 € zuzüglich Zulagen kannst du als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. Das Finanzamt prüft dann im Rahmen der Günstigerprüfung, ob die Steuerersparnis höher ist als die Zulage. Ist das so, erhältst du die Differenz zusätzlich. Bei höherer Besoldung kann sich dieser Effekt bemerkbar machen.

Pension plus Altersvorsorgedepot: eine sinnvolle Ergänzung?

Die Pension ist für viele Beamte das Fundament der Altersversorgung. Trotzdem kann eine Lücke zwischen dem letzten Gehalt und der Pension entstehen. Wie groß sie ausfällt, hängt etwa von deinen Dienstjahren und deiner Laufbahn ab.

Das Altersvorsorgedepot kann diese Lücke verkleinern. Gerade mit kleinen und mittleren Beiträgen ist die Förderquote hoch: Bei 10 € im Monat legt der Staat 50 % obendrauf, bei 150 € im Monat immer noch 30 %.

Gut zu wissen: Wenn du in Teilzeit arbeitest, Elternzeit nimmst oder eine Beurlaubung planst, kann das deine spätere Pension verringern. Ein zusätzlicher Baustein wie das Altersvorsorgedepot kann dann besonders hilfreich sein.

Steuern im Ruhestand nicht vergessen

Sowohl die Pension als auch die Auszahlungen aus dem geförderten Teil des Altersvorsorgedepots sind steuerpflichtig. Der geförderte Teil wird voll mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert. Da die Pension oft ein solides Einkommen im Alter darstellt, kann dein Steuersatz im Ruhestand höher sein als bei anderen Rentnern.

Das macht das Depot nicht unattraktiv, du solltest es aber einplanen. Mehr dazu erklärt der Ratgeber Altersvorsorgedepot und Steuern.

Auszahlung: auch bei früherem Ruhestand möglich

Grundsätzlich beginnt die Auszahlung frühestens mit 65 und spätestens mit 70. Früher geht es, wenn du bereits eine Pension oder gesetzliche Altersrente beziehst. Das ist für Beamte mit besonderen Altersgrenzen interessant, etwa bei Polizei, Feuerwehr oder Bundeswehr.

Ausgezahlt wird in der Regel über einen Auszahlplan bis mindestens 85. Wahlweise ist eine Leibrente möglich. Bis zu 30 % kannst du dir zu Beginn auf einmal auszahlen lassen. Details findest du im Ratgeber Auszahlung des Altersvorsorgedepots.

Und der Ehepartner?

Ist dein Ehepartner nicht selbst förderberechtigt, etwa weil er nicht berufstätig ist, kann er mittelbar gefördert werden. Dafür braucht er einen eigenen Vertrag mit mindestens 120 € Eigenbeitrag im Jahr. Die Grundzulage beträgt dann höchstens 175 €, eine Kinderzulage ist möglich, der Berufseinsteigerbonus nicht.

Mehr dazu liest du im Ratgeber Mittelbare Förderung für Ehepartner. Familien mit Kindern finden Rechenbeispiele unter Altersvorsorgedepot und Kinderzulage.

Worauf Beamte bei der Auswahl achten sollten

  • Produktart: Standarddepot, freies Altersvorsorgedepot oder Garantieprodukt mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie. Was das Standarddepot ausmacht, erklärt der Ratgeber Standarddepot.
  • Kosten: Nur beim Standarddepot gibt es einen Kostendeckel von im Schnitt 1 % pro Jahr. Laut Verbraucherzentrale NRW können selbst 1 % über 40 Jahre rund ein Drittel der Erträge kosten.
  • Beratung: Die Verbraucherzentrale NRW rät, nicht überstürzt abzuschließen und auf Provisionsberatung zu achten. Prüfe Angebote von Vermittlern deshalb in Ruhe.
  • Anbieter: Einen Überblick über die angekündigten Angebote findest du auf der Seite Anbieter.

Riester-Vertrag als Beamter?

Viele Beamte haben bereits einen Riester-Vertrag. Dieser läuft mit Bestandsschutz weiter. Du kannst ihn behalten, per Erklärung in die neue Förderung wechseln oder dein Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen.

Beachte: Schließt du ein neues Altersvorsorgedepot ab, gelten für deinen alten Riester-Vertrag automatisch die neuen Regeln. Alle Optionen erklärt der Ratgeber Riester-Vertrag behalten, wechseln oder kündigen.

Fazit

Für Beamte ist das Altersvorsorgedepot eine einfache Möglichkeit, die Pension gefördert zu ergänzen. Die Zulagen sind einkommensunabhängig, und mit der Günstigerprüfung kann bei höherer Besoldung ein Steuervorteil hinzukommen. Denk vor allem an die Einwilligung zur Datenübermittlung, damit die Förderung auch ankommt.

Weitere Antworten findest du auf der Pillar-Seite, in den FAQ und im Glossar. Wie viel Rente du aus dem Depot erwarten könntest, zeigt der Rentenrechner.

Wie viel Zulage bekommst du?

Grundzulage, Kinderzulage und Steuervorteil in 30 Sekunden ausrechnen.

Zum Zulagenrechner

Häufige Fragen

Bekommen Beamte die volle Grundzulage von 540 €?

Ja. Die Grundzulage ist einkommensunabhängig. Wer 1.800 € im Jahr selbst einzahlt, also 150 € im Monat, erhält die volle Grundzulage von 540 €.

Können auch Soldaten auf Zeit ein Altersvorsorgedepot abschließen?

Ja. Soldaten gehören zu den unmittelbar Förderberechtigten. Endet die Dienstzeit, läuft der Vertrag weiter. Wer danach etwa rentenversicherungspflichtig angestellt ist, bleibt förderberechtigt.

Darf ich als Beamter zwei Altersvorsorgedepots haben?

Ja, zwei Verträge sind möglich. Gefördert werden insgesamt aber nur 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr, die Zulage gibt es also nicht doppelt.

Kann ich mit meinem Altersvorsorgedepot eine Eigentumswohnung finanzieren?

Eine Entnahme für selbst genutztes Wohneigentum in der EU oder im EWR bleibt grundsätzlich möglich, auch für Sondertilgungen oder einen altersgerechten Umbau. Anbieter dürfen diese Möglichkeit aber ausschließen.

Quellen

  1. Finanztip: Altersvorsorgedepot
  2. BMF: FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge
  3. Bundestag: Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand siehe oben.

Das könnte dich auch interessieren