Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot

34 kurze Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten erreichen.

Grundlagen

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge. Du zahlst regelmäßig ein, der Staat gibt Zulagen dazu, und das Geld wird zum Beispiel in Fonds oder ETFs angelegt. Ausgezahlt wird frühestens ab 65.

Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgereformgesetz gilt ab dem 1. Januar 2027. Ab dann können Anbieter zertifizierte Altersvorsorgedepots verkaufen. Vormerkungen sind bei manchen Anbietern schon vorher möglich.

Ist das Gesetz zum Altersvorsorgedepot schon beschlossen?

Ja. Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27.03.2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 08.05.2026 zugestimmt. Das Gesetz vom 26.05.2026 ist im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 156).

Was ist der Unterschied zwischen Altersvorsorgedepot und Riester-Rente?

Beim Altersvorsorgedepot gibt es keine Pflicht zur Beitragsgarantie, deshalb kann stärker in Aktienfonds angelegt werden. Die Förderung ist anders aufgebaut, die Auszahlung beginnt erst ab 65 statt ab 62, und jeder Anbieter muss ein Standarddepot mit Kostendeckel anbieten. Neue Riester-Verträge gibt es nur noch bis Ende 2026.

Was ist der Unterschied zu einem normalen ETF-Sparplan?

Ein normaler ETF-Sparplan ist jederzeit verfügbar, bekommt aber keine Zulagen und Erträge werden laufend besteuert. Im Altersvorsorgedepot gibt es Zulagen und eine steuerfreie Ansparphase, dafür ist das Geld bis zur Rente gebunden und die Auszahlung wird später versteuert.

Kann ich mein bestehendes Depot in ein Altersvorsorgedepot umwandeln?

Nein. Ein normales Wertpapierdepot lässt sich nicht in ein Altersvorsorgedepot umwandeln. Du musst einen neuen, zertifizierten Vertrag abschließen.

Förderung & Zulagen

Wie hoch ist die Grundzulage im Altersvorsorgedepot?

Du bekommst 50 Prozent auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr und 25 Prozent auf den Teil von 360,01 € bis 1.800 €. Zusammen sind das höchstens 540 € pro Jahr. Die Grundzulage ist unabhängig von deinem Einkommen.

Wie viel muss ich einzahlen, um die volle Förderung zu bekommen?

Für die maximale Grundzulage von 540 € musst du 1.800 € im Jahr einzahlen, also 150 € im Monat. Für die volle Kinderzulage reichen schon 300 € im Jahr, also 25 € im Monat.

Wie hoch ist die Kinderzulage?

Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es 1 € Zulage je Euro Eigenbeitrag, höchstens 300 € pro Kind und Jahr. Wer 25 € im Monat einzahlt und zwei Kinder hat, bekommt zum Beispiel 150 € Grundzulage plus 600 € Kinderzulage, also 750 € im Jahr.

Was ist der Berufseinsteigerbonus?

Wer unter 25 Jahre alt ist, bekommt einmalig einen Bonus von 200 €. Mittelbar förderberechtigte Ehepartner erhalten diesen Bonus nicht.

Wer ist förderberechtigt?

Gefördert werden unter anderem rentenversicherungspflichtige Beschäftigte, Azubis, Beamte, Landwirte, Versicherte der Künstlersozialkasse, Pflegepersonen und Eltern in Erziehungszeiten. Neu dabei sind Selbstständige mit Gewerbe- oder freiberuflichen Einkünften und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Nicht gefördert werden etwa von der Rentenversicherung befreite Minijobber.

Bekommt mein Ehepartner ohne eigenen Job auch Förderung?

Ja, wenn du selbst förderberechtigt bist, kann dein Ehepartner mittelbar gefördert werden. Er oder sie braucht dafür einen eigenen Vertrag und muss mindestens 120 € im Jahr einzahlen. Die Grundzulage ist dann auf 175 € begrenzt, Kinderzulagen sind möglich.

Anlage & Kosten

In was darf ich im Altersvorsorgedepot investieren?

Erlaubt sind Fonds und ETFs mit einer Risikoklasse (SRI) von 1 bis 5 sowie Staatsanleihen von EU-Staaten, Bund, Ländern und Gemeinden. Die meisten globalen Aktien-ETFs haben die Risikoklasse 4 und sind damit zulässig.

Kann ich Einzelaktien oder Kryptowährungen ins Altersvorsorgedepot legen?

Nein. Einzelaktien, Zertifikate, Kryptowährungen und Fonds der Risikoklassen 6 und 7 sind nicht erlaubt.

Was ist das Standarddepot?

Das Standarddepot ist ein einfaches Pflichtangebot, das jeder Anbieter haben muss oder über einen Partner vermitteln muss. Es besteht aus zwei Fonds, einem risikoarmen und einem renditeorientierten, und schichtet vor Rentenbeginn automatisch um. Der Abschluss ist digital ohne Beratung möglich und die Effektivkosten sind auf 1 Prozent pro Jahr begrenzt.

Gibt es einen Kostendeckel für alle Altersvorsorgedepots?

Nein. Der Kostendeckel von höchstens 1 Prozent Effektivkosten pro Jahr gilt nur für das Standarddepot in der Ansparphase. Für freie Altersvorsorgedepots und Garantieprodukte gibt es keinen gesetzlichen Deckel.

Gibt es ein Altersvorsorgedepot mit Garantie?

Ja. Anbieter können Garantieprodukte anbieten, bei denen zum Rentenbeginn 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge garantiert sind. Dafür sind die Renditechancen in der Regel geringer.

Kann ich den Anbieter wechseln und was kostet das?

Ein Anbieterwechsel ist jederzeit möglich. In den ersten fünf Jahren dürfen alter und neuer Anbieter jeweils höchstens 150 € verlangen, danach ist der Wechsel beim abgebenden Anbieter kostenlos. Ein Produktwechsel beim selben Anbieter kostet nichts.

Auszahlung & Steuern

Ab wann wird das Altersvorsorgedepot ausgezahlt?

Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 und spätestens mit 70. Früher geht es nur, wenn du bereits eine gesetzliche Altersrente oder eine Pension beziehst.

Wie wird das Geld im Alter ausgezahlt?

Standard ist ein Auszahlplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft und alle drei Jahre neu berechnet wird. Alternativ kannst du eine lebenslange Leibrente wählen, auf Wunsch mit 10 oder 20 Jahren Rentengarantiezeit. Bis zu 30 Prozent des Guthabens kannst du zu Rentenbeginn auf einmal entnehmen.

Muss ich auf die Auszahlung Steuern zahlen?

Ja. Der geförderte Teil wird im Alter voll mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert, eine Teilfreistellung gibt es nicht. Für den ungeförderten Teil gelten günstigere Regeln, etwa die Besteuerung mit dem Ertragsanteil bei einer Leibrente.

Kann ich die Beiträge von der Steuer absetzen?

Ja. Eigenbeiträge bis 1.800 € im Jahr plus Zulagen kannst du als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Steuerabzug für dich günstiger sind.

Was passiert, wenn ich vor der Rente Geld entnehme?

Dann liegt eine schädliche Verwendung vor. Du musst die Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen, und die Gewinne werden steuerpflichtig. Eine Ausnahme ist die Entnahme für selbst genutztes Wohneigentum, sofern der Anbieter sie zulässt.

Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot, wenn ich sterbe?

Das Guthaben kann förderunschädlich auf den Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner übertragen werden. Bei anderen Erben gelten die Regeln zur schädlichen Verwendung, Zulagen und Steuervorteile müssen dann in der Regel zurückgezahlt werden.

Riester & Wechsel

Kann ich 2027 noch einen Riester-Vertrag abschließen?

Nein. Neue Riester-Verträge nach altem Recht können nur noch bis Ende 2026 abgeschlossen werden. Ab 2027 gibt es nur noch Verträge nach den neuen Regeln.

Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?

Er läuft weiter und hat Bestandsschutz. Du kannst ihn behalten, per Erklärung in die neuen Regeln wechseln oder das Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Die bereits erhaltene Förderung bleibt dabei erhalten.

Wie wechsle ich von Riester ins Altersvorsorgedepot?

Du suchst dir einen neuen Anbieter, der die Übertragung annimmt, und beantragst den Wechsel. Der Wechsel ist mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende möglich. Der neue Anbieter ist nicht verpflichtet, eine Übertragung anzunehmen.

Sollte ich meinen Riester-Vertrag kündigen?

Eine Kündigung ist meist ungünstig, weil sie als schädliche Verwendung gilt und Zulagen zurückgezahlt werden müssen. Die Verbraucherzentrale NRW rät, alte Verträge nicht vorschnell aufzugeben. Ein Wechsel oder eine Übertragung erhält dagegen die Förderung.

Gelten die neuen Regeln automatisch für meinen alten Riester-Vertrag?

Nicht automatisch. Wenn du aber einen neuen Vertrag nach neuem Recht abschließt, gelten die neuen Regeln auch für deinen alten Riester-Vertrag.

Frühstart-Rente

Was ist die Frühstart-Rente?

Mit der Frühstart-Rente soll der Staat für Kinder vom 6. bis zum 18. Geburtstag 10 € im Monat in einen Vorsorgevertrag einzahlen. Das Geld wird angelegt und ist grundsätzlich bis 65 gebunden. Der geplante Start ist der 1. Januar 2027.

Ist die Frühstart-Rente schon beschlossen?

Der Bundestag hat das Gesetz am 16.10.2026 beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus, die Frist läuft am 20.11.2026 ab (Stand: November 2026).

Für welche Kinder gibt es die Frühstart-Rente?

Für Kinder mit Hauptwohnsitz in Deutschland und Steuer-ID, beginnend mit dem Jahrgang 2020, rückwirkend für 2026. Danach kommt jedes Jahr ein neuer Jahrgang hinzu. Ältere Kinder bekommen kein Geld vom Staat.

Was passiert, wenn ich keinen Frühstart-Vertrag abschließe?

Dann wird das Geld kollektiv im Sondervermögen Frühstartrente angelegt. Es kann später als Startkapital übertragen werden, wenn bis zum 35. Lebensjahr ein Vertrag abgeschlossen wird. Danach verfällt der Anspruch.

Wie viel kann aus der Frühstart-Rente werden?

Laut einer Modellrechnung des Bundesfinanzministeriums könnten bis zum 18. Geburtstag rund 2.200 € und bis zur Rente rund 53.000 € zusammenkommen. Das sind Annahmen und keine Garantie.

Deine Frage ist nicht dabei? Schau ins Glossar, in die Ratgeber oder auf die Übersichtsseite Altersvorsorgedepot.