Glossar: Begriffe einfach erklärt
Von Auszahlplan bis Zulagenantrag: 44 Fachbegriffe in ein bis drei Sätzen.
- Altersvorsorgedepot
- Staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge, das ab dem 1. Januar 2027 angeboten wird. Es gibt Zulagen und Steuervorteile, das Geld ist dafür in der Regel bis zur Rente ab 65 gebunden. Mehr erfahren
- Altersvorsorgereformgesetz
- Das Gesetz, mit dem das Altersvorsorgedepot eingeführt und die Riester-Förderung neu geregelt wird. Es wurde am 26.05.2026 ausgefertigt, im BGBl. 2026 I Nr. 156 verkündet und gilt ab dem 1. Januar 2027. Mehr erfahren
- Anbieterwechsel
- Die Übertragung deines Altersvorsorgevertrags zu einem anderen Anbieter. Sie ist jederzeit möglich, in den ersten fünf Jahren dürfen alter und neuer Anbieter jeweils höchstens 150 € verlangen. Mehr erfahren
- Auszahlplan
- Standardform der Auszahlung im Alter: Das Guthaben wird in Raten ausgezahlt, mindestens bis zum 85. Lebensjahr. Die Höhe der Raten wird alle drei Jahre neu berechnet. Mehr erfahren
- Beitragsgarantie
- Zusage des Anbieters, dass zum Rentenbeginn ein bestimmter Anteil der eingezahlten Beiträge vorhanden ist. Bei Riester war sie Pflicht, beim Altersvorsorgedepot ist sie freiwillig und wird in Garantieprodukten mit 80 oder 100 Prozent angeboten.
- Berufseinsteigerbonus
- Einmalige Zusatzförderung von 200 € für Förderberechtigte unter 25 Jahren. Mittelbar Förderberechtigte erhalten ihn nicht. Mehr erfahren
- Bestandsschutz
- Bestehende Riester-Verträge laufen nach den bisherigen Regeln weiter. Du kannst aber freiwillig in die neuen Regeln wechseln oder das Guthaben übertragen. Mehr erfahren
- Dauerzulageantrag
- Mit einem Dauerzulageantrag beauftragst du deinen Anbieter, die Zulagen jedes Jahr automatisch für dich zu beantragen. Änderungen, etwa die Geburt eines Kindes, musst du dem Anbieter selbst mitteilen.
- Effektivkosten
- Kennzahl, die alle Kosten eines Vertrags zusammenfasst, etwa Depot-, Fonds- und Vertriebskosten. Sie zeigt, um wie viel Prozent pro Jahr die Kosten die Rendite mindern, und eignet sich daher gut für Vergleiche. Mehr erfahren
- Eigenbeitrag
- Der Betrag, den du selbst in deinen Altersvorsorgevertrag einzahlst, ohne Zulagen. Nach ihm richtet sich die Höhe von Grund- und Kinderzulage. Mehr erfahren
- Ertragsanteil
- Der Teil einer Leibrente, der versteuert werden muss, wenn sie aus ungeförderten Beiträgen stammt. Bei Rentenbeginn mit 65 liegt der Ertragsanteil bei 18 Prozent. Mehr erfahren
- ETF
- Exchange Traded Fund, ein an der Börse gehandelter Indexfonds, der einen Index wie einen Weltaktienindex nachbildet. Im Altersvorsorgedepot sind ETFs mit Risikoklasse 1 bis 5 erlaubt. Mehr erfahren
- Freies Altersvorsorgedepot
- Variante des Altersvorsorgedepots, in der du Fonds, ETFs und Staatsanleihen selbst auswählst. Erlaubt sind Fonds der Risikoklassen 1 bis 5, einen gesetzlichen Kostendeckel gibt es hier nicht. Mehr erfahren
- Frühstart-Rente
- Geplante staatliche Vorsorge für Kinder: 10 € im Monat vom 6. bis zum 18. Geburtstag, angelegt bis zur Rente. Der Bundestag hat sie am 16.10.2026 beschlossen, die Zustimmung des Bundesrats steht aus (Stand: November 2026). Mehr erfahren
- Garantieprodukt
- Altersvorsorgevertrag, bei dem der Anbieter zum Rentenbeginn 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge garantiert. Die Garantie kostet Rendite, weil ein Teil des Geldes sicher angelegt werden muss.
- Grundzulage
- Einkommensunabhängige Zulage vom Staat: 50 Prozent auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 Prozent auf den Teil bis 1.800 €. Das ergibt höchstens 540 € pro Jahr. Mehr erfahren
- Günstigerprüfung
- Automatische Prüfung des Finanzamts, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für dich günstiger sind. Ist die Steuerersparnis höher, bekommst du die Differenz über die Steuererstattung. Mehr erfahren
- Höchstbeitrag
- Der maximale Betrag, den du pro Jahr und Vertrag einzahlen darfst: 6.840 €, davon 1.800 € gefördert und 5.040 € ungefördert. Mit zwei Verträgen sind zusammen bis zu 13.680 € möglich.
- Kinderzulage
- Zusätzliche Zulage für jedes kindergeldberechtigte Kind: 1 € je Euro Eigenbeitrag, höchstens 300 € pro Kind und Jahr. Mehr erfahren
- Kleinbetragsabfindung
- Auszahlung einer sehr kleinen Rente als Einmalbetrag. Die Grenze liegt beim Altersvorsorgedepot bei 1,5 Prozent der monatlichen Bezugsgröße, vorher waren es 1 Prozent. Mehr erfahren
- Kostendeckel
- Gesetzliche Obergrenze für die Kosten im Standarddepot: In der Ansparphase dürfen die Effektivkosten höchstens 1 Prozent pro Jahr betragen. Für andere Produkte gibt es keinen Deckel. Mehr erfahren
- Lebenszyklusmodell
- Anlagestrategie, bei der der Anteil riskanterer Anlagen mit näher rückendem Rentenbeginn schrittweise sinkt. Das Standarddepot schichtet nach diesem Prinzip vor der Rente in den risikoärmeren Fonds um. Mehr erfahren
- Leibrente
- Lebenslange monatliche Rente, die unabhängig davon gezahlt wird, wie alt du wirst. Beim Altersvorsorgedepot ist sie eine freiwillige Alternative zum Auszahlplan. Mehr erfahren
- Mindesteigenbeitrag
- Der Betrag, den du mindestens selbst einzahlen musst, um Zulagen zu bekommen: 120 € im Jahr, also 10 € im Monat. Mehr erfahren
- Mittelbar förderberechtigt
- Ehepartner, die selbst nicht förderberechtigt sind, deren Partner aber schon. Sie brauchen einen eigenen Vertrag mit mindestens 120 € Jahresbeitrag und erhalten höchstens 175 € Grundzulage. Mehr erfahren
- Nachgelagerte Besteuerung
- Prinzip, nach dem die Ansparphase steuerfrei bleibt und erst die Auszahlung im Alter versteuert wird. Der geförderte Teil des Altersvorsorgedepots wird nach Paragraf 22 Nr. 5 EStG voll versteuert. Mehr erfahren
- Öffentliches Standarddepot
- Ein staatlich organisiertes Standarddepot, für das das Gesetz eine Verordnungsermächtigung enthält. Bis zum Herbst 2026 gibt es dazu keine Verordnung, ob und wann es kommt, ist offen. Mehr erfahren
- Rentengarantiezeit
- Zeitraum, für den eine Leibrente auch im Todesfall weitergezahlt wird, zum Beispiel an Hinterbliebene. Beim Altersvorsorgedepot sind 10 oder 20 Jahre wählbar. Mehr erfahren
- Riester-Rente
- Bisherige staatlich geförderte private Altersvorsorge mit Beitragsgarantie. Neue Verträge nach altem Recht gibt es nur bis Ende 2026, bestehende Verträge haben Bestandsschutz. Mehr erfahren
- Risikoklasse (SRI)
- Der Summary Risk Indicator stuft Fonds auf einer Skala von 1 (geringes Risiko) bis 7 (hohes Risiko) ein und steht im Basisinformationsblatt. Im Altersvorsorgedepot sind nur Fonds der Klassen 1 bis 5 erlaubt. Mehr erfahren
- Ruhender Vertrag
- Ein Vorsorgevertrag, in den nicht mehr eingezahlt wird, der aber weiterbesteht. Von den rund 14,97 Millionen Riester-Verträgen Ende 2024 ruhte schätzungsweise ein Fünftel bis ein Viertel.
- Schädliche Verwendung
- Verwendung des geförderten Guthabens entgegen den Regeln, etwa eine Auszahlung vor der Rente. Dann müssen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden, und Gewinne werden steuerpflichtig. Mehr erfahren
- Sonderausgabenabzug
- Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge nach Paragraf 10a EStG: Eigenbeiträge bis 1.800 € zuzüglich Zulagen können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Mehr erfahren
- Sondervermögen Frühstartrente
- Geplanter kollektiver Topf über die Bundesbank, in dem die Frühstart-Rente von Kindern ohne eigenen Vertrag breit gestreut in Aktien angelegt wird. Es soll ab dem 1. Januar 2028 starten. Mehr erfahren
- Standarddepot
- Pflichtangebot jedes Anbieters mit zwei Fonds (SRI 1 bis 2 und SRI 3 bis 5) und automatischer Umschichtung vor Rentenbeginn. Es wird digital ohne Beratung abgeschlossen und hat einen Kostendeckel von 1 Prozent. Mehr erfahren
- Teilfreistellung
- Steuerregel für normale Fondsdepots, nach der bei Aktienfonds ein Teil der Erträge steuerfrei bleibt. Für den geförderten Teil des Altersvorsorgedepots gilt sie nicht. Mehr erfahren
- Teilkapitalauszahlung
- Einmalige Auszahlung eines Teils des Guthabens zu Rentenbeginn. Beim Altersvorsorgedepot sind bis zu 30 Prozent möglich. Mehr erfahren
- TER
- Total Expense Ratio, die laufenden jährlichen Kosten eines Fonds in Prozent. Sie ist ein Teil der Effektivkosten, aber nicht die einzige Kostenquelle.
- Unmittelbar förderberechtigt
- Personen mit eigenem Anspruch auf Förderung, etwa rentenversicherungspflichtige Beschäftigte, Beamte, Azubis oder nach dem neuen Gesetz auch Selbstständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Mehr erfahren
- Vorabpauschale
- Jährliche Steuer-Pauschale auf thesaurierende Fonds in normalen Depots. Im Altersvorsorgedepot fällt sie nicht an, weil die Ansparphase steuerfrei ist. Mehr erfahren
- Wohnförderung
- Möglichkeit, gefördertes Guthaben für selbst genutztes Wohneigentum in der EU oder im EWR zu entnehmen, etwa für Kauf, Sondertilgung, energetische Sanierung oder altersgerechten Umbau. Anbieter dürfen diese Option ausschließen.
- Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)
- Behörde bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, die die Zulagen für geförderte Altersvorsorgeverträge berechnet und auszahlt. Die Anträge laufen in der Regel über den Anbieter.
- Zertifizierung
- Staatliche Prüfung, ob ein Altersvorsorgevertrag die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Nur zertifizierte Verträge werden gefördert. Mehr erfahren
- Zulagenantrag
- Antrag auf Grund- und Kinderzulage, der in der Regel über den Anbieter an die Zentrale Zulagenstelle geht. Mit einem Dauerzulageantrag musst du ihn nicht jedes Jahr neu stellen. Mehr erfahren
A
B
D
E
F
G
H
K
L
M
N
O
R
S
T
U
V
W
Z