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Frühstart-Rente: Bundestag stimmt zu, Bundesrat entscheidet im November

Der Bundestag hat die Frühstart-Rente beschlossen: 10 € im Monat für Kinder von 6 bis 18. Jetzt muss der Bundesrat zustimmen, die Frist endet am 20.11.2026.

2 Min. Lesezeit Redaktion AV-Depot.de
Inhalt
  1. Bundesrat muss noch zustimmen
  2. Was die Frühstart-Rente vorsieht
  3. Vertrag oder Sondervermögen
  4. Gebunden bis zur Rente
  5. Was es bringen könnte – und was es kostet

Der Bundestag hat am 16. Oktober 2026 das Gesetz zur Frühstart-Rente beschlossen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, Grüne und Linke stimmten dagegen, die AfD enthielt sich. Endgültig beschlossen ist die Frühstart-Rente damit aber noch nicht.

Bundesrat muss noch zustimmen

Die Frühstart-Rente ist ein Zustimmungsgesetz. Das heißt: Ohne Ja des Bundesrats kann sie nicht in Kraft treten. Der Bundesrat hatte bereits am 25.09.2026 eine Stellungnahme zum Regierungsentwurf abgegeben. Ob und wie er nun über den Gesetzesbeschluss entscheidet, ist offen. Die Frist für die Entscheidung läuft am 20. November 2026 ab. Geplant ist, dass das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt.

Was die Frühstart-Rente vorsieht

Für jedes Kind soll der Staat vom 6. bis zum 18. Geburtstag 10 € im Monat in einen Vorsorgevertrag einzahlen. Voraussetzung sind ein Hauptwohnsitz in Deutschland und eine Steuer-Identifikationsnummer.

Den Anfang macht der Jahrgang 2020, also Kinder, die 2026 sechs Jahre alt werden. Für sie gibt es die Beiträge rückwirkend für 2026. Danach kommt jedes Jahr ein neuer Jahrgang hinzu. Ältere Kinder können zwar einen Vertrag abschließen, bekommen aber kein Geld vom Staat.

Vertrag oder Sondervermögen

Eltern können für ihr Kind einen zertifizierten Vertrag abschließen, der den Regeln des Standarddepots folgt. Der Abschluss soll digital und ohne Beratung möglich sein, auf den Frühstart-Teil dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.

Wer keinen Vertrag abschließt, für dessen Kind wird das Geld kollektiv im Sondervermögen „Frühstartrente“ angelegt, verwaltet über die Bundesbank. Das Sondervermögen soll ab dem 1. Januar 2028 starten. Das Guthaben kann später als Startkapital in einen eigenen Vertrag übertragen werden – allerdings nur, wenn dieser bis zum 35. Lebensjahr abgeschlossen wird.

Gebunden bis zur Rente

Das Geld ist ausschließlich für das Alter gedacht. Es ist nicht pfändbar und nicht beleihbar, ausgezahlt wird grundsätzlich ab 65. Bis dahin bleiben die Erträge steuerfrei. Eltern und andere Personen dürfen bis zu 6.840 € im Jahr zusätzlich einzahlen, steuerlich absetzbar sind diese Beträge aber nicht. Ab 18 kann das Guthaben in einen normalen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen werden.

Was es bringen könnte – und was es kostet

Das Bundesfinanzministerium rechnet in einem Modell mit rund 2.200 € Guthaben bis zum 18. Geburtstag und rund 53.000 € bis zur Rente. Das sind Annahmen, keine Garantie. Für den Staat entstehen Mehrkosten von 198 Millionen € im Jahr 2027, die bis 2030 auf 411 Millionen € steigen.

Achtung: Bis zur Entscheidung des Bundesrats können sich Details noch ändern. Alles Wichtige fassen wir auf unserer Seite zur Frühstart-Rente zusammen. Mit dem Frühstart-Rente-Rechner kannst du verschiedene Szenarien durchspielen.

Was bringt die Frühstart-Rente?

So wachsen 10 € im Monat bis zum 18. Geburtstag und zur Rente.

Zum Frühstart-Rechner

Quellen

  1. Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt Frühstart-Rente (16.10.2026)
  2. Bundesministerium der Finanzen: Regierungsentwurf zur Frühstart-Rente (12.08.2026)

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand siehe oben.